Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Veröffentlichung der Gerichtsentscheidungen in anonymisierter und maschinenlesbarer Form verpflichtet.
Beispielsweise Frankreich hat sich für den Weg der stufenweisen Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen jedoch bereits im Jahr 2016 entschieden und auch 2022 ist Frankreich noch nicht am Ziel.
Um die deutsche Justiz auf dem Weg zu einer gesteigerten Gerichtsöffentlichkeit zu unterstützen braucht es demnach auch die Anwaltschaft als Organe der Rechtspflege, die in einem gemeinsamen Kraftakt die Gerichtsentscheidungen zusammentragen.
Damit kann die Grundlage für Legal Analytics in Deutschland geschaffen werden.