24/02/2023

Ein Orkan der Gerichtsöffentlichkeit – Wie Organe der Rechtspflege die Gerichtsöffentlichkeit steigern

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Der Zugang zu Gerichtsentscheidungen ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaats und der Transparenz der Justiz. Mit nur 1% Veröffentlichungsquote wird Deutschland dem jedoch nicht gerecht. Es wird daher Zeit unser aller Blick darauf zu richten, welche Maßnahmen von den Organen der Rechtspflege ergriffen werden können, um die Gerichtsöffentlichkeit zu steigern, welche Vorteile das Teilen von Gerichtsentscheidungen vor allem für Anwält:innen bringt und was die iur.crowd damit zu tun hat.

Von Gerichtsöffentlichkeit keine Spur

Status Quo

Ein demokratischer Rechtsstaat wie Deutschland sieht den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG) als wichtigen Grundpfeiler der Durchführung von Gerichtsverfahren. Hierbei geht es zum einen um Kontrolle der Justiz, schließlich ergehen Gerichtsentscheidungen in Deutschland im Namen des Volkes. Zum anderen dient der Öffentlichkeitsgrundsatz aus Gründen der Transparenz dazu, dass Bürger Zugang zum Rechtssystem erlangen, es verstehen und ihm vertrauen können. Öffentlichkeit bedeutet also, dass Gerichtsentscheidungen für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar sein sollten.

Ob diesem Veröffentlichungsauftrag in der Gerichtspraxis im gebotenen Umfang nachgekommen wird? Die klare Antwort lautet: nein. Denn in Deutschland werden selbst im Jahr 2023 noch weniger als 1% der Gerichtsentscheidungen veröffentlicht.

Warum fehlt Gerichtsöffentlichkeit

Gründe, weshalb der Anteil der veröffentlichten Gerichtsentscheidungen in Deutschland immer noch derart gering ist, gibt es zahlreiche. Sie reichen von mangelhafter technologischer Infrastruktur und (vermeintlich) hoher Kosten, über mangelhafte Veröffentlichungskultur hin zu nicht vorhandenen technischen Fähigkeiten, um Entscheidungen in elektronischer Form zu veröffentlichen sowie Ressourcen- und Personalmangel. Wie so oft im Rahmen der Justizdigitalisierung bestehen außerdem Unsicherheiten und Unklarheiten bezüglich der Anforderungen an eine (anonymisierte oder pseudonymisierte) Veröffentlichung.

Die Historie

Der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, dass Gerichtsentscheidungen ursprünglich nur mündlich überliefert wurden. Später dann auch schriftlich. Das führte dazu, dass nur eine begrenzte Auswahl an Entscheidungen veröffentlicht werden konnte. Erst als Technologien wie Datenbanken auf CD-ROM und später Online-Datenbanken aufkamen, wurde es möglich, die Anzahl der veröffentlichten Entscheidungen zu steigern. Diese dann jedoch aufgekommene, zu bewältigende Datenflut führte zur Annahme, dass nicht jede Gerichtsentscheidung von öffentlichem Interesse und damit veröffentlichungswürdig sei. Der Rechtsanspruch auf Zugang zu einer Entscheidungen setzt also „Veröffentlichungswürdigkeit“ voraus, die von den Gerichten jeweils zu beurteilen ist.

Das Anonymisierungsproblem

Doch selbst wenn mehr Gerichtsentscheidungen unter die Kategorie „veröffentlichungswürdig“ fielen, stünde man wohl vor dem bislang vermeintlich ungelöste Anonymisierungsaufwand. Nach der gegenwärtigen Rechtslage der DSGVO müssen Gerichtsentscheidungen vor Veröffentlichung nämlich anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden. Das betrifft die Schwärzung von zu schützenden personenbezogenen Daten sowie Geschäfts- oder Bankgeheimnisse. Die Schwärzung solcher Daten mit Personenbezug zu automatisieren, ist eine nicht ganz simple Angelegenheit. Denn die Frage, ob ein Datum Personenbezug aufweist oder ob es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt, ist kontextabhängig. Das stellt uns heute noch vor die Aufgabe, Gerichtsentscheidungen überwiegend manuell zu anonymisieren. Mit einem Aufwand von ca. 30-60 Minuten pro Entscheidung.

An dieser Stelle kommt der technische Fortschritt mit ins Spiel. Durch eine zuverlässige Anonymisierung, insbesondere mittels des Einsatzes Künstlicher Intelligenz, könnten Entscheidungen unmittelbar aus der E-Akte zur Veröffentlichung bereitgestellt werden, ohne dass es eines zusätzlichen Aufwands des Gerichts bedarf. Eine entsprechende Lösung, geteilte Gerichtsentscheidungen zu anonymisieren, hat die iur.crowd für die Anwaltschaft entwickelt.

Die Spitze des Eisbergs

In der Realität werden also die allermeisten gerichtlichen Entscheidungen – besonders die der Instanzgerichte – nicht veröffentlicht, geschweige denn in einem maschinenlesbaren Format. Die Veröffentlichung von derart wenigen Gerichtsentscheidungen erschwert es, systematische Auswertungen dieser Entscheidungen durchzuführen. Konkret bedeutet das, dass Antworten auf Fragen nach Schadensersatz- oder Streitwerten sowie Gefällen in der Strafzumessung und häufig vorkommenden Argumentationen im Dunkeln bleiben. Sowohl für die Fachöffentlichkeit als auch für den Rechtslaien ist es unmöglich, die Rechtsprechung in Deutschland vollumfänglich zu betrachten und zu analysieren. Einsehbar ist also nur eins: die Spitze des Eisbergs.

Eine Lösung muss her

Legal Analytics – ein aufkommender europäischer Trend

Legal Analytics, d.h. die statistische Auswertung von Gerichtsentscheidungen (siehe hierzu auch FAQ "Was sind Legal Analytics"), bieten nach eigenen Umfragen für 65 % der Anwält:innen einen ansehnlichen Mehrwert. In Ländern wie Frankreich und Spanien ist die Arbeit mit Legal Analytics bereits erfreuliche Realität.

Legal Analytics kommen jedoch nicht ohne Datensätze aus. Der aufkommende europäische Trend, dass Gerichte immer mehr Entscheidungen veröffentlichen, ist ein Schritt in die richtige Richtung, was Länder wie Belgien oder Rumänien beweisen. Doch wo bleibt Deutschland in puncto Digitalisierung der Rechtsbranche? Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung heißt es hierzu zwar, dass Gerichtsentscheidungen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein sollen. Von einer solchen Datenbank fehlt bislang jedoch jede Spur.

Anonymisierungsaufwand – vom Menschen zur Software

Der vorgetragene, hohe Anonymisierungsaufwand für Gerichte, der aus fehlendem technischem Fortschritt folgt, kann jedoch nicht mehr lange die Ausrede sein. Schon heute existieren zahlreiche Software-Lösungen, die entweder bei der notwendigen Anonymisierung unterstützen oder Daten bereits im Rahmen der Urteilsabfassung schwärzen.

Gerichtsöffentlichkeit – was hindert uns?

Es existieren also Tools, die zu einer gesteigerten Gerichtsöffentlichkeit beitragen können. Warum sind wir mit dieser Erkenntnis jedoch noch nicht am Ziel angelangt? Ganz einfach – Selbst wenn man sich zu mehr Veröffentlichung verpflichtet, ist die Veröffentlichung ein langwieriger Prozess. Ein Blick in unser Nachbarstaat Frankreich zeigt, dass eine in 2016 beschlossene stufenweise Urteilsöffentlichkeit bis 2023 nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnte.
Nähmen wir uns außerdem von nun an vor, künftige Entscheidungen mit Software und Co. zu veröffentlichen, blieben dennoch die Entscheidungsbestände der Vergangenheit im Dunkeln. Und das teilweise aufgrund der begrenzten Aufbewahrungsfristen sogar für immer.

Rechtsanwaltschaft kann helfen

Nicht nur Gerichte sind in der Lage, für mehr Gerichtsöffentlichkeit zu sorgen. Letztlich verfügen auch die jeweiligen Parteien und deren prozessvertretenden Anwält:innen über die erstrittenen Gerichtsentscheidungen. Anwält:innen könnten diese Entscheidungen poolen und eine Entscheidungsdatenbank damit speisen. In einem gemeinsamen Kraftakt wäre es bei einer Beteiligung vieler Anwält:innen als Organ der Rechtspflege möglich, die Gerichtsöffentlichkeit auf nahezu 100% zu erhöhen.

Warum Anwält:innen Gerichtsentscheidungen teilen sollten

Wie so oft, wenn sich eine Seite nur schwerlich bewegen lässt, müssen an anderer Stelle Kräfte mobilisiert werden. Auf die Frage, warum Rechtsanwält:innen ihre Gerichtsentscheidungen teilen sollten, existiert eine Antwort mit vielen Facetten. Bedeutend hierbei ist, dass Rechtsanwält:innen die Vielschichtigkeit und Mehrdimensionalität der Gründe erkennen, um zu verstehen, welche Stärke das Kollektiv Anwaltschaft hierdurch entwickeln kann. Vergleichbar mit einem Orkan, der durch die Rechtsbranche fegt.

Das Grundgesetz lässt es zu

Den Grundstein dafür, dass Anwält:innen ihre Gerichtsentscheidungen teilen dürfen, legt unser Grundgesetz. Eine Veröffentlichung ist von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Solange die Entscheidungen dabei geschwärzt sind, sieht der BGH hierin keine Bedenken. Hiervon machen in begrenztem Umfang bereits einzelne Kanzleien oder kleine Verbunde auf ihren Websites Gebrauch.

Eine Frage des Berufsethos

Ein Blick in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gibt Aufschluss über Zulassungsvoraussetzungen, Pflichten und mögliche Sanktionen bei Verletzung dieser Pflichten. Rechtsanwält:innen sind als unabhängige Organe der Rechtspflege (§ 1 BRAO) wichtiger Bestandteil der Justiz, deren Pflicht es ist, gerichtliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Das Wissen um aktuelle Rechtsprechung liegt demnach im Interesse der Anwaltschaft. Denn nicht zuletzt der Mandatsvertrag verpflichtet Anwält:innen zur gewissenhaften Durchführung des Mandates und demnach zur rechtlichen Prüfung. Anwält:innen sind also verpflichtet, zu wissen, oder sich das Wissen im Zweifel durch Recherche anzueignen. Die Fähigkeit, als Prozessbevollmächtigte dazu beizutragen, dass Mandant:innen ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen können, wird also immer auch von der Pflicht begleitet, dies auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung zu tun. Doch wie soll gewissenhaft geprüft oder recherchiert werden, wenn aktuelle Rechtsprechung mangels existierender Gerichtsöffentlichkeit nicht adäquat zur Kenntnis genommen werden kann?

Indem Anwält:innen ihre Gerichtsentscheidungen teilen, helfen sie schlussendlich bei der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Denn nicht nur die Prozessführung erfolgt für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, soweit es der Schutz der vertretenen Personen zulässt, sondern durch das Teilen von Gerichtsentscheidungen wird auch der Ausgang des Verfahrens, der oftmals für die Öffentlichkeit von viel größerer Bedeutung ist, transparenter.

Aus der BRAO ergibt sich demnach, dass Rechtsanwält:innen bereits berufsethisch dazu verpflichtet sind, von ihnen vor Gericht erstrittene Entscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Verbesserung und Erleichterung

„Wie sehen die Erfolgsaussichten vor Gericht aus?“ – Mit so einer oder ähnlichen Fragen werden Anwält:innen tagtäglich konfrontiert. Beantworten möchte sie niemand. Warum? Weil es hierauf selten fundierte und zuverlässige Antworten gibt. Und wenn doch, dann nur aufgrund eigener sorgfältiger, manueller Aufbereitung der einschlägigen Rechtsprechung. Die Zeit für eine derartige Analyse müssen Anwält:innen jedoch auch aufbringen können, was eher unrealistisch ist, da bereits die Recherchearbeit im Vorhinein ein enormer Zeitfresser ist. Recherche, Erfolgsstatistiken und -analyse kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Dieses Problem ließe sich jedoch mit der Anwendung von Legal Analytics beheben, durch welche die andauernde Recherche um ein Vielfaches reduziert werden kann. Erkenntnisse aus diesen Analysen verbessern die eigene Dienstleistungen der Kanzleien (siehe hierzu auch FAQ "Warum sollte ich Legal Analytics nutzen?").

Konkret bedeutet das: Durch schnellere Informationen werden Dienstleistungen beschleunigt, durch neue Informationen über vergleichbare Fälle in der Vergangenheit können weitere Dienstleistungen angeboten werden. Auch kanzleiintern können die neu erlangten Informationen über beispielsweise erfolgreich abgeschlossene Fälle in einem gewissen Bereich zum Eigenmarketing beitragen, um gezielte Marketingstrategien zu entwickelt (siehe hierzu auch FAQ "Warum sollte ich Gerichtsentscheidungen teilen?").

Rechtsanwält:innen können also durch die Veröffentlichung ihrer Gerichtsentscheidungen einerseits ihre fachliche Kompetenz unter Beweis stellen und andererseits ihre Reputation stärken.

Do ut des

Anknüpfend an die eigenen Benefits, die Anwält:innen durch die Anwendung von Legal Analytics für ihre eigenen Dienste generieren können, können darüber hinaus auch Benefits für das Kollektiv Rechtsanwaltschaft geschaffen werden. Das breite Wissen über aktuelle Rechtsprechung, was sich Anwält:innen durch Legal Analytics in kurzester Zeit aneignen können, ist es definitiv wert, es zu veröffentlichen.

"Mit welchen Argumenten waren andere Kolleg:innen vor welchen Gerichten erfolgreich? Welchem Argumentationsstrang wurde in der Vergangenheit nicht gefolgt und gibt es Argumente, mit denen ich den Erfolg des Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit herbeiführen kann?" Solche und ähnliche Frage könnte sich das Kollektiv Anwaltschaft untereinander bereits beantworten, denn genügend Daten wären grundsätzlich vorhanden. Sie müssen nur sichtbar sein und ausgewertet werden.

Andere Anwält:innen profitieren von geteilten Gerichtsurteilen, indem sie sich über die jüngsten Entwicklungen in bestimmten Rechtsgebieten informieren und von den Argumenten und Strategien lernen können, die von anderen Anwält:innen zuvor verwendet wurden. Getreu dem Motto „Teilst du deinen Volltextzugriff mit mir, teile ich meinen mit dir". Daraus ergeben sich zwei Seiten der Medaille: Anwält:innen geben, um selbst etwas zu erhalten. Letztlich hat ein wenig Teamspirit noch niemandem geschadet.

Gemeinsam mit der iur.crowd zu mehr Gerichtsöffentlichkeit

Mit der Plattform erstellt das iur.crowd Team eine technische Infrastruktur, um Gerichtsentscheidungen rechtssicher teilen zu können. Auf diese Weise ermöglichen sie, dass die Informationen aus den Gerichtsentscheidungen empirischen ausgewertet werden können. 430 Kanzleien nutzen die Plattform und die Legal Analytics bereits.

Und so funktioniert es: Anwält:innen können ganz einfach per drag and drop Gerichtsentscheidungen hochladen, die im nächsten Schritt (teil-)automatisiert geschwärzt werden. Auch hier sind Anwält:innen mit der iur.crowd auf der sicheren Seite. Denn nach § 43e BRAO sind Anwält:innen explizit dazu ermächtigt, Gerichtsentscheidungen an die iur.crowd zu übermitteln. Die hierfür notwendige Verschwiegenheitsvereinbarung wird auf der Website bereitgestellt.

Nach dem Upload haben Anwält:innen die Wahl: Die Entscheidung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen oder sie unveröffentlicht in ihren Bereichen belassen. Auch eine unveröffentlichte, hochgeladene Gerichtsentscheidung kann als Grundlage für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden nur einzelne, nicht zu schwärzende Parameter (wie beispielsweise eine Schadensersatzsumme oder ein Streitwert) extrahiert. Sollten Anwält:innen beim Digitalisierungsprozess Unterstützung benötigen, hält die iur.crowd Hilfe über des Kontaktformular bereit.

Anwält:innen, die bereitwillig Gerichtsentscheidungen teilen, erhalten im Gegenzug vergünstigten Zugriff auf die Legal Analytics der iur.crowd. Die Ergebnis der Analyse verhilft ihnen einerseits, schneller zu arbeiten und sich auf die Spezifika ihrer Fälle zu konzentrieren. Andererseits erhalten sie die kostenlose Möglichkeit, die eigenen Gerichtsentscheidungen auszuwerten, um beispielsweise die eigene Performanz vor Gericht zu überprüfen. Solche Ergebnisse spielen eine wesentliche Rolle im eigenen Kanzleimarketing und können die Außendarstellung ihrer Kanzlei positiv beeinflussen.

Im Frühjahr 2023 wird die iur.crowd stufenweise die Beta-Versionen ihrer Legal Analytics launchen. Anwält:innen, die sich für die Legal Analytics der iur.crowd interessieren und an der kostenlosen Beta-Nutzung teilnehmen wollen, können sich hier zum Test der Legal Analytics der iur.crowd anmelden.

Fazit

Die deutsche Rechtsprechung ist zu 99% intransparent – Gerichtsöffentlichkeit ungenügend. Gründe hierfür sind mangelhafte technologische Infrastruktur, hohe Kosten, mangelhafte Veröffentlichungskultur, fehlende Fähigkeiten zur Veröffentlichung von Entscheidungen in elektronischer Form, Ressourcen- und Personalmangel sowie Unsicherheiten bezüglich der Anforderungen an eine anonyme oder pseudonymisierte Veröffentlichung. Hinzu kommt der Aufwand zur Anonymisierung von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen, der meist manuell erledigt werden muss und viel zu lange dauert. Die Rechtsanwaltschaft besitzt ungeahnte Kräfte, die diesem misslichen Zustand entgegenwirken kann. Technologischer Fortschritt hilft ihnen dabei, Herausforderungen zu überwinden und die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen zu erleichtern. Gemeinsam mit der iur.crowd können Anwält:innen die Gerichtsöffentlichkeit auf nahezu 100% heben und gleichzeitig Vorteile daraus ziehen.

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